· 

Geflügelpest: Alle Risikogebiete aufgehoben

Wegen der sehr geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln sei davon auszugehen, „dass saisonbedingt weiterhin keine hochgradige Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest besteht“. Damit gelten keine verpflichtenden Maßnahmen mehr.

Erinnerung an verpflichtende Meldung bei Verdacht

Allerdings wies Landesveterinärdirektor Thomas Hain in einer Aussendung darauf hin, dass jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen sei. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wild lebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde sei ebenfalls wichtig für die Früherkennung.

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) wird durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht, der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen. Infektionen mit H5N1 beim Menschen wurden in Europa bisher nicht nachgewiesen.

 

Pressefoto Scharinger - Daniel Scharinger  

Tel: 0043 676 75 09 776

 ® Alle Rechte vorbehalten